Clever! Electric City Rüsselsheim


„Clever! Electric City Rüsselsheim“ steht für den Aufbau einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und zukunftsfähigen Ladesäuleninfrastruktur, also die Installation von Stromtankstellen zum Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.

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©Opel Automobile GmbH

Hintergründe


Die Luftqualität ist in vielen deutschen Städten nicht optimal. Stickstoffdioxidwerte werden seit Jahren überschritten. Die Auswirkungen des Klimawandels sind spürbar, auch in Rüsselsheim am Main. Rüsselsheim ist eine von elf hessischen Städten, die Grenzwertüberschreitungen von Luftschadstoffen auf ihren Straßen zu verzeichnen haben.

Klimaschutz, Energiewende und die zunehmend in den Fokus rückende Mobilitätswende sind für Rüsselsheim als Standort mit langer Tradition in der Automobilindustrie eine Verpflichtung, und es besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Stadt Rüsselsheim am Main hat deshalb einen Masterplan für „Nachhaltige Mobilität“ (Green-City Plan für Rüsselsheim am Main) erarbeitet, der eine Vielzahl von Maßnahmen zur deutlichen Reduzierung der Stickstoffdioxidwerte enthält.

Den vollständigen Green-City Plan für Rüsselsheim am Main erhalten Sie hier.

Um verkehrsbedingte Luftschadstoffe zu mindern, ist unter anderem eine Elektrifizierung des Straßenverkehrs notwendig. Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer Infrastruktur, die eine konkurrenzfähige Alternative zum Verbrennungsmotor unterstützt.

Deshalb forciert die Stadt Rüsselsheim durch einen einzigartigen Schulterschluss aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft den Ausbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Dank dieser Partnerschaft will die Stadt künftig eine Vorreiterrolle bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und für die Elektromobilität in Deutschland übernehmen.

Weitere Hintergrundinformationen zum Klimaschutz finden Sie hier.

Projektziele


Element 5

Bedarfsgerechter und wissenschaftlich begleiteter Aufbau einer zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur.

Element 4

Förderung der Elektromobilität und Beschleunigung der Marktdurchdringung mit Elektrofahrzeugen

Element 1

Langfristige und dauerhafte Verbesserung der Luftqualität durch die Reduzierung von Luftschadstoffemissionen in Rüsselsheim am Main.

Element 6

Stärkung der Stadt als Wirtschaftsstandort und in ihrer Innovationskraft durch die Vorreiterrolle bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Element 3

Erhöhung des lokalen Anteils an Erzeugungsleistung bei erneuerbaren Energien (zum Beispiel Solar- oder Windenergie), um einen tatsächlich emissionsfreien Verkehr zu gewährleisten.

Perspektiven für Rüsselsheim am Main


01

Rüsselsheim am Main schafft die Voraussetzungen für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge und damit eine positive Signalwirkung für die Elektromobilität.

02

Rüsselsheim am Main leistet einen wichtigen Beitrag, um die weltweiten Klimaschutzziele zu erreichen.

03

Rüsselsheim am Main ist umweltfreundlich durch die Nutzung erneuerbarer Energien.

Finanzierung


Mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ stellt die Bundesregierung den mit Luftschadstoffen belasteten Kommunen Fördermittel zur Verfügung, um kurzfristige und nachhaltige Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf einem schnellen Aufbau der Ladeinfrastruktur.

Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags wird das Projekt „Electric City“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Die Stadt Rüsselsheim am Main erhält eine Fördersumme von mehr als 8 Millionen.

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Das Projekt wird betreut durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR).

Die DLR berät Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln und überwacht auch die Umsetzung der Fördervorhaben.

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Förderprogramme


Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020 unterstützt der Bund die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die zum Betrieb benötigte Ladeinfrastruktur. Gefördert werden sowohl Kommunen, als auch Gewerbetreibende und Privatpersonen.

Insbesondere an Unternehmen und Kommunen richten sich zahlreiche Beratungsmöglichkeiten der Initiative „Strom bewegt“ der HA Hessen Agentur, die auch Fördermöglichkeiten nicht-öffentlicher Maßnahmen umfasst. Auch finden sich dort Informationen zu speziellen Landesförder- und Bundesförderprogrammen.

Für Bürgerinnen und Bürger gibt es aktuell die Umweltprämie für Elektroautos als Förderprogramm des Bundes. Zudem startet ab dem 24. November 2020 ein Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur.

Umweltbonus beim Kauf eines rein elektrischen Fahrzeugs
(ab 01.01.2023 - 31. Dezember 2023)

Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Der dazu am 20. Februar 2020 erhöhte staatliche Umweltbonus wird nun mit einer Erneuerung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus ab dem 01.01.2023 wieder verringert. Ab 2024 wird die Förderung weiter abgeschmolzen.

Bei Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen (ab 24 Monaten Leasingdauer), die nach dem 01.01.2023 zugelassen werden, beträgt die mögliche Förderung bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge inzwischen 6.750 Euro (4.500 Euro staatlicher Umweltbonus + 2.250 Euro Herstelleranteil). Ein rein elektrisches Fahrzeug mit einem Nettolistenpreis von 40.000 bis maximal 65.000 Euro wird maximal mit 4.500 Euro (3.000 Euro staatlicher Umweltbonus + 1.500 Euro Herstelleranteil) gefördert. Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt und die Förderung von Plug-in-Hybriden wird ganz abgeschafft. Die Mindesthaltedauer eines geförderten Fahrzeugs wird von sechs Monaten auf 12 Monate erhöht.

Bei einem Leasing mit einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten ist eine Gesamtförderung (staatliche Förderung + Herstelleranteil) von 3.375 Euro möglich, sofern der Netto-Listenpreis unter 40.000 Euro liegt. Bei teureren Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis bis zu 65.000 Euro beschränkt sich die kombinierte Gesamtförderung auf 2.250 Euro.

Bei einem Kauf eines noch nicht geförderten elektrischen Gebrauchtwagens (bei Zulassung weniger als 15.000 Kilometer Laufleistung) ist bei einem Nettolisten bis 65.000 Euro eine maximale Förderung von 4.500 Euro (3.000 Euro staatlicher Umweltbonus + 1.500 Euro Herstelleranteil) möglich. Bei Erstanschaffung nicht geförderte Leasing-Gebrauchtwagen mit einem Leasingzeitraum von 12 bis 23 Monaten ist maximal eine Förderung von 2.250 Euro (1.500 Euro staatlicher Umweltbonus + 750 Euro Herstelleranteil) möglich.

Für diese Zusammenfassung der Förderung für rein elektrische Fahrzeuge im Jahr 2023 übernehmen wir keine Haftung. Die Zusammenstellung dient lediglich der Information. Bei Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs raten wir dazu, die entsprechende Förderrichtlinie hinsichtlich weiterer Anforderungen zu prüfen.

Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Eine ständig aktualisierte Übersicht von Fahrzeugen, die gefördert werden, findet sich in der Förderliste Förderliste des BAFA.

Steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge

Wer bis Ende 2020 ein reines Elektrofahrzeug anmeldet, wird für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Innerhalb dieser Frist profitieren von diese Regelung sogar auch Gebrauchtwagenkäuferinnen und -käufer.

Förderung von privater Ladeinfrastruktur

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) bietet ab dem 24. November 2020 ein neues Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur zum Aufladen von Elektroautos an. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer für ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien verwenden, zum Beispiel direkt aus der eigenen Fotovoltaik-Anlage oder über ihren Energieversorger.

Als Mitarbeiter auch von geförderter Ladeinfrastrukturen profitieren

Es gibt Wege, als Privatpersonen, an der Förderung der Unternehmen teilzuhaben. So können Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Arbeitslohn das Aufladen von Elektrofahrzeugen steuerfrei ermöglichen. Die Regelung gilt nicht nur für Flottenfahrzeuge und Dienstwagen, sondern auch für Privatautos. Auch am Wohnort ist das möglich, da Unternehmen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Ladegeräte wie Wallboxen kostenlos oder vergünstigt zur Nutzung in der heimischen Garage überlassen können.