Wie finde ich den besten Ladetarif für mein Mobilitätsverhalten?

Die Frage nach dem günstigsten Tarif kann nicht pauschal beantwortet werden. Je nachdem, wie viele Kilowattstunden Sie öffentlich nachladen und wie lange das Fahrzeug mit einer öffentlichen Ladestation verbunden ist, eignen sich unterschiedliche Ladetarife für Ihr individuelles Mobilitätsverhalten am besten. Die folgenden Tipps und die kleine Marktübersicht helfen Ihnen, den passenden Tarif für das öffentliche Laden Ihres Elektrofahrzeugs an den Ladestationen des CLEVER Electric City Rüsselsheim Projekts zu finden.

Gleicher Strom, unterschiedlicher Preis!

Wenn Elektrofahrzeuge öffentlich nachgeladen werden, steckt dort mehr dahinter, als beim Laden eines Laptops oder Handys.

An ein und derselben Ladestation können über den Tag viele unterschiedliche Kundinnen und Kunden ihr Fahrzeug unter Nutzung verschiedener Anbieter anstecken und aufladen. Für die Abrechnung jeder dieser Ladevorgänge müssen die korrekten Zählerstände zur Verfügung stehen und nach Abschluss des Ladevorgangs für die Abrechnung herangezogen werden. Genau genommen kann man an einer Ladestation für denselben Strom unterschiedliche Preismodelle haben, je nachdem welche Ladekarte man für die Freischaltung nutzt.

„Und, was zahlen Sie?“

Die unterschiedlichen Preise und Tarifmodelle kommen zustande, weil die Ladestationen von einem Unternehmen betrieben werden, die Endkundentarife hingegen von einem anderen Marktteilnehmer gemacht werden können. Der Ladestationsbetreiber erhält entsprechend vom Fahrstromanbieter des Endkunden eine Art „Nutzungsgebühr“ je nachdem wie viel Energie verkauft wurde. Diese Grundstruktur unterscheidet sich grundlegend vom normalen Tankstellenbetrieb.

Wer bereits etwas länger mit dem Elektrofahrzeug unterwegs ist und auch auf öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen ist, der weiß, dass es sinnvoll ist, eine Ladekarte zu wählen, die zu den eigenen Gewohnheiten und zum eigenen Ladeverhalten passt. Ob sich eine Ladekarte eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, der eigentliche Strompreis ist dabei nicht immer der wichtigste Faktor.

Ladenetz-Abdeckung

Die wohl wichtigste Frage bei der Auswahl des Ladetarifs ist, ob man mit diesem Tarif auch an den Ladestationen laden kann, die im Alltag relevant sind. Heutzutage funktionieren Ladekarten/Apps bei sehr vielen Ladestationen auch bei anderen „fremden“ Betreibern, dank E-Mobility Roaming. Dennoch gilt es immer zu beachten, welche Gebühren der eigene Vertrag für das Laden an fremden Stationen aufruft.

Es ist nicht mehr erforderlich, zehn verschieden Ladekarten zu besitzen. Bei der Auswahl der Ladekarte ist es jedoch ratsam, vorher zu überprüfen, ob diese auch an den Ladestationen angenommen wird, die man regelmäßig im Alltag benutzen möchte. Für längere Reisen oder den Fernverkehr ist zu empfehlen weitere Karten, als Absicherung, dabei zu haben. Dies ist jedoch für den Alltag meist nicht erforderlich.

Abrechnungseinheit

Logischerweise ist ein relevanter Faktor bei der Auswahl des Ladevertrags der Tarif oder das Preismodell, welches dem Vertrag zugrunde liegt. Per Gesetz ist in Deutschland festgelegt, dass die Abrechnung von Ladestrom auf der Energiemengeneinheit Kilowattstunde basieren muss. Nur in Flatrate-Modellen mit monatlichem Abrechnungszyklus darf davon abgewichen werden. Die lange Zeit im Markt vertretene Einmalzahlung als Ladegebühr ohne Bezug zur geladenen Energiemenge ist somit Geschichte.

Beim Preismodell ist dringend darauf zu achten, ob unterschiedliche Preise für Wechselstrom- (AC-) und Gleichstrom-(DC-)Laden aufgerufen werden. Zudem ist es üblich, dass Laden bei hochpreisigen Anbietern gesondert bepreist ist.

Grundgebühr

Wer viel öffentlich lädt, kann mit einem „Vielfahrer-Tarif“ mit Grundgebühr insgesamt günstiger laden. Solche Tarife haben unabhängig von der monatlich geladenen Energiemenge eine fixe Grundgebühr. Dieser „Abschlag“ ermöglicht dem Anbieter einen günstigeren Preis für die geladene Kilowattstunde.

Bei seltenem öffentlichen Laden ist bei der Auswahl des Tarifs darauf zu achten, dass keine Grundgebühr im Vertrag enthalten ist. Ob ein Vertrag mit oder ohne Grundgebühr für das eigene Ladeverhalten passend ist, kann mit der üblicherweise öffentlich geladenen Energiemenge oder den gefahrenen Kilometern und dem daraus resultierenden Verbrauch schnell in einer kleinen Rechnung evaluiert werden.

Zeitkomponente und Blockiergebühr

Oftmals werden Ladeplätze auch als Parkplätze für Elektrofahrzeuge bezeichnet. Dies ist jedoch falsch. Es ist richtig, die Parkzeit als Ladezeit zu nutzen zu wollen. Es ist jedoch falsch, einen Ladeplatz und die zur Verfügung stehende Fläche rein des Parkens wegen zu blockieren. Wenn an einer Ladestation zum Zwecke des Ladens geparkt wird, ist zunächst die städtische Parkregelung an dieser Stelle zu beachten. Die Stadt und der Ladestationsbetreiber haben jedoch keinen Einfluss auf mögliche Zeitkomponenten und Blockiergebühren in dem jeweiligen Vertrag des Fahrstromanbieters.

Es ist üblich, dass ab einer gewissen Standzeit eine zusätzliche zeitbasierte Abrechnungskomponente hinzukommt. Ist ein Fahrzeug voll aufgeladen oder wird die Ladung pausiert, so schafft eine Blockiergebühr einen Anreiz, umzuparken. Dies ist gleichzeitig ein Ausgleich für den Ladestromanbieter und den Betreiber, da keine weitere Kilowattstunde abgerechnet werden kann, wenn keine Energie mehr übertragen wird.

Beim AC-Laden kommen Blockiergebühren meist ab einer Ladezeit von drei bis vier Stunden hinzu, beim DC-Laden bereits früher, da an einem solchen Ladepunkt eine Blockierung automatisch zu höheren Einnahmeausfällen führt.

Bei der Wahl des eigenen Tarifs ist daher darauf zu achten, dass gerade dann, wenn man auch mal länger angesteckt stehenbleibt und volllädt, keine zusätzliche Zeitkomponente im Tarif enthalten ist. Bei kurzem, gelegentlichem Laden kommen Zeitkomponenten selten zum Tragen. Gerade diejenigen, die ihr Fahrzeug auch mal über Nacht an einer öffentlichen Ladestation vollladen möchten, sollten darauf achten, dass keine Blockiergebühr enthalten ist. Wer dies nicht überprüft hat, dem droht bei der nächsten Abrechnung des Tarifanbieters womöglich ein übles Erwachen.

Authentisierung des Ladevorgangs

Nicht nur aus Bequemlichkeit, sondern auch aus technischer Sicht ist es ratsam zu prüfen, welche Möglichkeiten der Anbieter für das Freischalten an der Ladestation bietet. Nicht alle Ladestationen bieten ein Kartenlesegerät für die typischen Ladekarten. Selbst wenn es vorhanden ist, heißt dies nicht automatisch, dass jede Ladekarte dort angenommen werden kann. Dies hängt von den digitalen Schnittstellen zwischen Betreiber und Fahrstromanbieter ab.

Das bislang bequemste Mittel der Authentisierung ist die klassische Ladekarte. Diese bietet jedoch im Gegensatz zu Lade-Apps keinerlei Informationen über die Belegung einer Ladestation. Zukünftig wird das Freischalten via  „Plug&Charge“ womöglich der Platzhirsch werden. Beim Plug&Charge muss weder eine Ladekarte noch eine App zur Freischaltung genutzt werden: Das Fahrzeug ist mit einem Tarif verbunden, der automatisch beim Anstecken von der Ladestation ausgelesen und zur Authentifizierung genutzt werden kann.

Die meisten Anbieter bieten eine Lade-App und gegen eine kleine Gebühr auch eine Ladekarte an. Wer diese beiden Mittel zur Verfügung hat, lädt damit in der Regel sehr zuverlässig und bequem im Alltag.

Tarifübersicht für das Laden an CLEVER Electric City Ladestationen in Rüsselsheim (Stand 17.01.2023)

Um Ihnen die Auswahl des richtigen Ladetarifs für das Laden an den CLEVER Electric City Ladestationen zu erleichtern, finden Sie hier eine kleine Übersicht an Tarifen inklusive der einschlägigen Eckdaten. Dies ist keine Empfehlung, sondern lediglich eine kleine Marktübersicht gängiger oder auch lokaler Anbieter. Aufgrund der steigenden Energiepreise reagieren die Anbieter mit Tarifanpassungen. Aus diesem Grund möchten wir erneut darauf hinweisen, dass dies nur eine Übersicht darstellt und bitten Sie vor Abschluss eines Tarifs die Bedingungen beim jeweiligen Anbieter tagesaktuell zu überprüfen.

Der Energiepreis für das Laden an CLEVER Electric City Ladestationen ist im jeweiligen Tarif gelb hervorgehoben. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Tarifen eine Grundgebühr vom Anbieter verlangt wird.

BenennungGrundgebührEnergiekomponente €/kWhZeitkomponenteMittel der Authentisierung
Stadtwerke Rüsselsheim ÖkoStrom Mobil9,90 €/MonatAC eigen: 0,43 €
DC eigen: 0,48 €
AC fremd: 0,48 €
DC fremd: 0,53 €
keine BlockiergebührRFID-Ladekarte
(einmalig 5€ je Ladekarte)
EnBW mobility +
Ladetarif S
keine GrundgebührAC/DC eigen: 0,61 €
AC/DC fremd: 0,65 €
Ionity: 0,79 €
0,10 €/Minute ab Standzeit von 240 Minuten
maximal 12 € je Session
zunächst nur bei AC-Laden
RFID-Ladekarte
erste Ladekarte kostenlos
jede weitere 9,90€
Ladeapp
EnBW Autocharge an EnBW DC-Stationen
EnBW mobility +
Ladetarif M
5,99 €/MonatAC/DC eigen: 0,49 €
AC/DC fremd: 0,57 €
Ionity: 0,79 €
0,10 €/Minute ab Standzeit von 240 Minuten
maximal 12 € je Session
zunächst nur bei AC-Laden
RFID-Ladekarte
Ladeapp
EnBW Autocharge an EnBW DC-StationeRFID-Ladekarte
erste Ladekarte kostenlos
jede weitere 9,90€
Ladeapp
EnBW Autocharge an EnBW DC-Stationen
EnBW mobility +
Ladetarif L
17,99 €/MonatAC/DC eigen: 0,39 €
AC/DC fremd: 0,50 €
Ionity: 0,79 €
0,10 €/Minute ab Standzeit von 240 Minuten
maximal 12 € je Session
zunächst nur bei AC-Laden
RFID-Ladekarte
Ladeapp
EnBW Autocharge an EnBW DC-StationeRFID-Ladekarte
erste Ladekarte kostenlos
jede weitere 9,90€
Ladeapp
EnBW Autocharge an EnBW DC-Stationen
ADAC
e-Charge
keine GrundgebührAC/DC eigen: 0,51€
AC/DC fremd: 0,60 €
Ionity: 0,79 €
0,10 €/Minute ab Standzeit von 240 Minuten
maximal 12 € je Session
zunächst nur bei AC-Laden
RFID-Ladekarte
erste Ladekarte kostenlos
jede weitere 9,90€
(EnBW)Ladeapp
EnBW Autocharge an EnBW DC-Stationen
MAINGAU
Autostrom
(und Kundenpreis)
keine GrundgebührAC: 0,49 €
(für StromKunden 0,39 €)
DC: 0,59 €
(für Stromkunden: 0,49 €) Ionity: 0,75 €
0,10 €/Minute
AC ab 240 Minuten
DC ab 60 Minuten
RFID-Ladekarte/Ladechip 9,99 €
(6,99 € für MAINGAU-Kunden)
Ladeapp
(funktioniert nicht an CLEVER Ladestationen)
Ladenetz.de
electrified by SMART/LAB
8,90 €/MonatAC: 0,59 €
DC: 0,70 €
AC: 0,08 €/Minute nach 360 Minuten
DC: 0,10 €/Minute nach 120 Minuten
RFID-Ladekarte (4,90 € je Ladekarte)
Ladeapp
Stadtwerke München
SWM Ladekarte
keine GrundgebührAC: 0,49 €
DC: 0,69 €
(an allen Ladestationen des Ladenetzverbunds)
keine BlockiergebührRFID-Ladekarte
MVV
eMotion
keine GrundgebührAC: 0,44 €
DC: 0,54 €
0,10 €/Minute nach 4 Stunden Anschlusszeit
(Ausgesetzt in Nachtzeiten zwischen 0:00 – 7:00 Uhr), maximal 15 €
RFID-Ladekarte für 15 € je Karte
Ladeapp

Quellen (alle abgerufen am 28.12.22): https://stadtwerke-ruesselsheim.emobilitycloud.com/de/register, https://www.enbw.com/unternehmen/presse/ladetarife-2023.html, ttps://www.enbw.com/unternehmen/presse/ladetarife-2023.html, ttps://www.enbw.com/unternehmen/presse/ladetarife-2023.html, https://www.adac.de/services/e-angebote/adac-e-charge/, https://www.maingau-energie.de/e-mobilitaet/autostrom, https://www.swm.de/elektromobilitaet/oeffentliches-laden, https://ladenetz.emobilitycloud.com/de/register, https://www.mvv.de/fileadmin/user_upload/Geschaeftskunden/bilder/Landingpage/MaLIS_Preisblatt_11.2022.pdf